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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 22d A 728/04.O   

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https://dejure.org/2004,20641
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 22d A 728/04.O (https://dejure.org/2004,20641)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.04.2004 - 22d A 728/04.O (https://dejure.org/2004,20641)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. April 2004 - 22d A 728/04.O (https://dejure.org/2004,20641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    DO NRW § 76 Abs. 6; ; DO NRW § 76 Abs. 1; ; BDO § 110 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weiterbewilligung eines Unterhaltsbeitrages gegenüber einem aus dem Dienst entfernten Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen; Gesichtspunkt der selbst zu vertretenden Bedürftigkeit; Belehrung über den Umfang und die Intensität der Bemühungen um eine neue Erwerbsquelle ...

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 31 K 211/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 22d A 728/04.O

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 197
  • NVwZ-RR 2005, 197
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.09.1987 - 1 DB 19.87

    Beamtenrecht - Disziplinarrecht - Unterhaltsbeitrag - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 22d A 728/04
    BVerwG, Beschluss vom 7.9.1987 - 1 DB 19.87 -, NVwZ 1988, 158.
  • BVerwG, 09.11.2000 - 1 DB 17.00

    Voraussetzungen einer Beantragung der Weiterbewilligung eines Unterhaltsbeitrags

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 22d A 728/04
    BVerwG Beschluss vom 9.11.2000 - 1 DB 17.00 -.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - L 7 AS 4739/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Umzug - fehlende

    Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen sind die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit maßgeblich, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage die grundsicherungsrechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Dezember 2005 - L 7 SO 5376/05 ER-B - und vom 31. Juli 2006 - L 7 SO 2938/06 ER-B - ferner zum Bundessozialhilfegesetz Bundesverwaltungsgericht NVwZ 2005, 197, 198; Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 51); im Rahmen der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen sind darüber hinaus die Größe und Zusammensetzung der unterkunftsnutzenden Bedarfsgemeinschaft sowie der den Leistungsberechtigten zuzubilligende "Wohnstandard" (vgl. Senatsurteil vom 21. September 2006 - L 7 SO 380/06 -).
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